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   BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67   

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https://dejure.org/1967,165
BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67 (https://dejure.org/1967,165)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1967 - 4 StR 194/67 (https://dejure.org/1967,165)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1967 - 4 StR 194/67 (https://dejure.org/1967,165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 265
  • NJW 1967, 1918
  • MDR 1967, 937
  • JR 1967, 428
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    "Zwischen Mord oder Totschlag und Körperverletzung besteht auch dann keine Tateinheit, sondern Gesetzeskonkurrenz, wenn der Täter in erster Linie verletzen wollte, daneben aber den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hatte (Weiterbildung von BGHSt 16, 122 ).«.

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 16, 122 ausgesprochen hat, schließen sich Tötungs- und Körperverletzungsvorsatz nicht aus; das bedeutet aber nicht, daß zwischen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten Tateinheit anzunehmen ist, vielmehr tritt die Körperverletzung als sog. subsidiäres Delikt zurück, wenn eine Anwendung der §§ 211 ff. StGB möglich ist.

    Der rechtliche und sittliche Unwert seiner Tat wird durch die Verurteilung wegen des Tötungsdelikts voll erfaßt (BGHSt 16, 122 ; Schmitt, JZ 1962, 389).

  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 4/65

    Aufhebung eines Urteils des Schwurgerichts - Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    An seiner in dem Urteil vom 9. März 1965 - 4 StR 4/65 - beiläufig geäußerten gegenteiligen Ansicht hält der Senat nicht fest.
  • RG, 27.04.1894 - 1128/94

    1. Können die Thatbestände des Kindesmordes und der Aussetzung miteinander in

    Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Ob der Rechtssatz auch gilt, wenn der Täter unbedingt körperlich verletzen aber nur bedingt töten wollte, oder ob in einem solchen Falle Tateinheit vorliegt, wie das Reichsgericht in seiner früheren Rechtsprechung bereits angenommen hatte (RGSt 25, 321), ist dort offen geblieben.
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe BGH, 28. Juni 1961, 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122; BGH, 30. Juni 1967, 4 StR 194/67, BGHSt 21, 265 und BGH, 8. Oktober 1968, 5 StR 462/68, BGHSt 22, 248).

    Es entsprach allerdings bisher der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt eine damit zusammentreffende vorsätzliche (vollendete) Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223 a und 224 StGB a.F. "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

    Dann ist es aber - und zwar auch im Hinblick auf die berechtigten Opferbelange und die damit zusammenhängende Genugtuungsfunktion des Schuldspruchs - unangemessen, in den Fällen, in denen es beim Versuch der Tötung zu einer vollendeten Körperverletzung gekommen ist, diesen Umstand im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen (vgl. Schröder JZ 1967, 709 = Anm. zu BGHSt 21, 265).

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung nicht hinter jenem zurücktritt, sondern dazu im Verhältnis der Tateinheit steht (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].

    Seine eigene entgehende Rechtsprechung (u.a. BGHSt 21, 265) gibt der Senat auf.

    Es entsprach bislang der gefestigten Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs, daß nicht nur ein vollendetes, sondern auch ein "nur" versuchtes Tötungsdelikt die damit zusammentreffende vorsätzliche Köperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB (a.F.) "verdrängt" (BGHSt 16, 122; 21, 265 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].

    Dann ist es aber - und zwar auch im Hinblick auf die berechtigten Opferbelange und die damit zusammenhängende Genugtuungsfunktion des Schuldspruchs - unangemessen, in den Fällen, in denen es beim Versuch der Tötung zu einer vollendeten Körperverletzung gekommen ist, diesen Umstand im Schuldspruch nicht zum Ausdruck zu bringen (vgl. Schröder, JZ 1967, 709 [BGH 30.06.1967 - 4 StR 194/67] = Anm. zu BGHSt 21, 265), sondern ihn in gleicher Weise wie bei einer folgenlosen versuchten Tötung zu behandeln.

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Wegen Gesetzeskonkurrenz mit dem versuchten Totschlag wegfallen muß des weiteren die Verurteilung wegen - tateinheitlich begangener - gefährlicher Körperverletzung (BGHSt 21, 265, 266; 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
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